Novellierung der Prüfungsordnung AHS

Adaptionen im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung und Freiwilligkeit der abschließenden Arbeit an AHS (BGBl. II Nr. 297/2024 vom 31.10.2024)

 

Die Novellierung der Prüfungsordnung AHS bringt folgende Änderungen hinsichtlich der abschließenden Arbeit mit sich: 

  • Umbenennung in abschließende Arbeit
  • Abbildung der Freiwilligkeit: inkl. Änderungen bei Zahl der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungen und Adaption der erforderlichen Wochenstundenzahl
    (bei 4 mündlichen Teilprüfungen – 20 Wochenstunden)
  • Regelungen zu künstlerischen, gestalterischen Arbeiten bzw. neuen Formaten
  • Streichung der max. Zeichenzahl (ehemals 60.000 Zeichen)
  • Regelung zur Kenntlichmachung der Nutzung von KI-Anwendungen
  • Ausdehnung des Zeitraums für die Präsentation und Diskussion auf insgesamt höchstens 25 Minuten
  • Festlegung eines neuen Themas bei negativer Beurteilung oder Nicht-Beurteilung
    -> Streichung der Frist von vier Wochen
  • Anpassung der Abgabetermine für den Herbst-/Wintertermin -> Streichung der
    von-bis-Regelung
  • Bekanntgabe, dass eine schriftliche oder mündliche Prüfung statt der ABA gewählt wird -> Frist für Schülerinnen/Schüler der 7. Klasse: 
    15. Jänner der vorletzten Schulstufe

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Allgemeingültige, wiederkehrende Fristen und Termine finden Sie hier.