Vorsicht, Plagiat!

Wer fremde Ideen, Texte oder andere Darstellungen (z. B. Zeitungs-, Magazinartikel, Buchpassagen, Fotos, Filme, Tonaufnahmen) in seiner eigenen ABA verwendet, ohne dies anzugeben, also etwa Texte abschreibt oder sie umformuliert (paraphrasiert) bzw. Ideen übernimmt und dies nicht in unmittelbarem Zusammenhang (direkt bei diesem Text) dokumentiert, der begeht geistigen Diebstahl, er „plagiiert“.

Mit Plagiaten gibt man vor, selbst der Urheber (Schöpfer) des Gelesenen zu sein, und täuscht damit Leserin und Leser. Plagiate erfüllen somit den Tatbestand des Betrugs. Um plagiierte Arbeiten zu entlarven, wird bei der ABA-Beurteilung eine Plagiatssoftware eingesetzt. Wenn eine Arbeit Plagiate aufweist, wird sie nicht beurteilt.

Das heißt aber nicht, dass du z. B. Texte von anderen Autorinnen und Autoren nicht verwenden darfst – im Gegenteil: Bei einer Literaturarbeit wird das sogar der Hauptbestandteil deiner ABA sein. Wörtliche Übernahmen (direkte Zitate) musst du aber als solche kennzeichnen, indem du sie in Anführungszeichen setzt und korrekt zitierst (Angabe der Quelle). Auch bei sinngemäßen (indirekten) Zitaten, also wenn du Informationen aus der Literatur in eigenen Worten wiedergibst, musst du auf die Informationsquelle verweisen.
 

Zitate in deiner ABA sind Aussagen, die nicht von dir selbst stammen, sondern aus der von dir gelesenen Literatur. Sie sollen deine Argumentation stützen. Sie beweisen, dass du dich mit der Fachliteratur auseinandergesetzt hast.

 

Wann liegt ein Plagiat vor?

Das Auffinden von wörtlichen Übereinstimmungen bedeutet nicht automatisch das Vorliegen eines Plagiats. Eine abschließende Arbeit kann jedenfalls nur dann als plagiiert bezeichnet werden, wenn die Übernahme fremder Quellen (in wörtlicher Wiedergabe oder in Paraphrase) ohne entsprechende Zitate bzw. Verweise vorsätzlich, systematisch und in wesentlichen Teilen der Arbeit erfolgt ist.

Mit der digitalen Abgabe der Arbeit durch die Schülerin/den Schüler wird die schriftliche Arbeit bzw. die Dokumentation des Entstehungsprozesses einer Plagiatsüberprüfung unterzogen. Nach Begutachtung des Plagiatsberichts veranlasst die betreuende Lehrperson die Zulassung der Kandidatin bzw. des Kandidaten zur Präsentation und Diskussion

Die Plagiatssoftware ist als Tool zu verstehen, das der Qualitätskontrolle dient. Es handelt sich nicht um eine übergeordnete Instanz bei der Entscheidung, ob ein Plagiat vorliegt oder nicht. Eine sorgfältige Überprüfung der Übereinstimmungen durch die betreuende Lehrperson ist essentiell. Die Letztentscheidung, ob ein Plagiat vorliegt, liegt bei der Prüfungskommission.