Künstliche Intelligenz (KI) spielt in vielen Lebensbereichen eine wichtige Rolle und eröffnet auch im Bildungsbereich neue Möglichkeiten. Bei der Umsetzung der abschließenden Arbeit können KI-Tools bei der Informationsverarbeitung, bei kreativen Prozessen oder bei der sprachlichen Gestaltung unterstützen. Sie können Lernprozesse personalisieren, neue Perspektiven eröffnen und zur Entwicklung fachlicher sowie überfachlicher Kompetenzen beitragen.

Gleichzeitig stellt der Einsatz von KI neue Anforderungen an Schule und Unterricht: Fragen der Transparenz, des Datenschutzes, der ethischen Verantwortung und der Beurteilung von Eigenständigkeit gewinnen an Bedeutung. Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI-Tools erfordert, deren Einsatz kritisch zu hinterfragen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
 

Ja, KI-Tools dürfen – unabhängig vom Format der abschließenden Arbeit – als unterstützende Hilfsmittel eingesetzt werden. 

Zulässige Einsatzbereiche sind beispielsweise: 

  • Themenfindung und -eingrenzung
  • Strukturierung der Arbeit
  • sprachliche Überarbeitung (z.B. Rechtschreibung, Übersetzung, Stilverbesserung)
  • Erstellung und Bearbeitung von Medieninhalten (z.B. Bild, Ton, Video, 3D-Modelle)

Voraussetzung ist, dass zentrale Denkleistungen (z.B. Analysen, Argumentationen, kreative Gestaltung, konzeptionelle Entscheidungen) von der Schülerin bzw. dem Schüler selbst erbracht werden und der Einsatz von KI-Tools ausgewiesen wird. Der Einsatz von KI darf nicht zur bloßen Übernahme von Inhalten führen, also die eigenständige inhaltliche, gestalterische und/oder künstlerische Leistung der Schülerin bzw. des Schülers ersetzen. 
 

Wichtig:
Die Eingabe eines Prompts und bloße Übernahme des Outputs ohne weiterführende Bearbeitung oder Reflexion stellen keine eigenständige Leistung im Sinne der Prüfungsordnung dar. Die Schülerin bzw. der Schüler muss nachvollziehbar dokumentieren, wie der KI-Output in den eigenen Arbeitsprozess integriert wurde. 

Die Verantwortung für Inhalt, Argumentation und Gestaltung liegt vollständig bei der Schülerin bzw. dem Schüler.

Die Verwendung von KI-Tools ist zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 

Offenlegung in der Eigenständigkeitserklärung
Bereits bei der Themeneinreichung über das ABA-Portal verpflichtet sich die Schülerin bzw. der Schüler in der Eigenständigkeitserklärung dazu, den Einsatz von KI-Tools jedenfalls im Begleitprotokoll offenzulegen.

Transparente und nachvollziehbare Dokumentation
Der KI-Einsatz ist von der Schülerin bzw. dem Schüler verpflichtend zu dokumentieren, wenn KI-generierte Inhalte in die Arbeit einfließen oder den Arbeitsprozess inhaltlich, strukturell oder formal beeinflussen. Die Dokumentation erfolgt jedenfalls im Begleitprotokoll, in dem die verwendeten Hilfsmittel, einschließlich der etwaigen Nutzung von KI, anzuführen sind. Es wird empfohlen, die Dokumentation von (digitalen) technischen Hilfsmitteln – insbesondere KI-Tools – und ihres Verwendungszwecks durch ein Hilfsmittelverzeichnis (siehe FAQ 3.3 bzw. FAQ 3.4) zu präzisieren.

Fachliche Prüfung und Quellenverifizierung
Inhalte, die mithilfe von KI-Tools erstellt wurden, müssen auf fachliche Richtigkeit geprüft und – sofern möglich – durch belegbare Quellen verifiziert werden. 

Eindeutige Kennzeichnung
KI-generierte Inhalte, die in die Arbeit einfließen, sind klar als solche zu kennzeichnen (siehe FAQ 4.2).

Hinweis zur Dokumentation durch die betreuende Lehrkraft:
Wird der Einsatz von KI-Tools im Zuge der Betreuung thematisiert – etwa bei der Auswahl geeigneter Tools, der Klärung von Einsatzgrenzen oder der Reflexion über Chancen und Risiken – ist dies im Betreuungsprotokoll durch die Betreuerin bzw. den Betreuer zu dokumentieren.

Verschiedene KI-Tools sind für unterschiedliche Zwecke konzipiert und haben jeweils ihre eigenen Stärken und Schwächen. Die Verantwortung für die Auswahl und Nutzung von KI-Tools sowie für Inhalt, Verständlichkeit und fachliche Richtigkeit des Outputs liegt vollständig bei der Schülerin bzw. dem Schüler. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Bei der Nutzung von KI-Tools dürfen keine personenbezogenen oder sensiblen Daten ungeschützt verarbeitet werden (z.B. bei der Auswertung von Umfragen oder der Verwendung von Bild- und Tonmaterial).

Urheber- und Lizenzrecht
KI-generierte Inhalte können auf urheberrechtlich geschütztem Material basieren. Ihre Verwendung – insbesondere bei Veröffentlichung – muss rechtlich zulässig sein und im Einklang mit geltendem Urheberrecht sowie den Lizenzbedingungen des jeweiligen KI-Tools erfolgen. Die Nutzungsrechte finden sich in den AGB des jeweiligen KI-Tools und müssen vor der Verwendung durch die Schülerin bzw. den Schüler geprüft werden.

Beispiele für mögliche Urheberrechtsverletzungen:

  • Übernahme fremder Texte (auch aus dem Internet) ohne Quellenangabe
  • Verwendung von fremden Bildern oder Grafiken ohne Zustimmung der 

Transparenz und Dokumentation
Eingesetzte Tools müssen im Begleitprotokoll dokumentiert werden. 
Ergänzend kann ein Hilfsmittelverzeichnis verwendet werden (siehe FAQ 3.3 bzw. FAQ 3.4).

Verbotene KI-Anwendungen (gemäß AI Act)
Auf Grundlage des AI Act dürfen in Bildungseinrichtungen beispielsweise keine KI-Systeme zur Emotionserkennung oder bestimmte risikoreiche Anwendungen im Bereich biometrischer Identifizierung und Überwachung verwendet werden.

Zum Weiterlesen:
https://dsb.gv.at/faqs/faqs-zum-thema-ki-und-datenschutz
https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/ki-servicestelle.de.html
https://artificialintelligenceact.eu/de/

Die Leistung gilt als eigenständig, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die KI-generierten Inhalte kritisch prüft, den Einsatz von KI-Tools nachvollziehbar dokumentiert und in der Präsentation sowie in der Diskussion deutlich macht, dass sie bzw. er die Inhalte verstanden und eigenständig weiterverarbeitet hat.

Eigenständigkeit zeigt sich insbesondere in einer eigeninitiativen und stringenten Planung des Arbeitsprozesses, einer zielgerichteten Durchführung der Arbeitsschritte, einer reflektierten Auswahl und Verarbeitung von KI-Inhalten, einer nachvollziehbaren Begründung für den KI-Einsatz sowie einer reflektierten Darstellung in der Präsentation und Diskussion.

Eine Arbeit, deren wesentliche Inhalte direkt von KI generiert und ohne eigene Weiterverarbeitung, Reflexion oder Kontextualisierung übernommen wurden, gilt nicht als eigenständige Leistung.

Zur Klarstellung:
Die Eigenständigkeit einer Arbeit hängt nicht davon ab, ob KI verwendet wurde, sondern wie sie verwendet wurde. Eine reflektierte Nutzung, bei der KI als Impulsgeber dient und nicht als Ersatz für eigene Denkleistungen, ist zulässig. 

Die Abgrenzung zwischen zulässiger Unterstützung und unzulässigem Ersatz hängt vom konkreten Einsatzbereich, der Art der Arbeit und dem Grad der eigenständigen Weiterverarbeitung ab. Eine transparente Dokumentation (siehe FAQ 3.1 bzw. FAQ 3.5) sowie eine nachvollziehbare Darstellung im Rahmen der Diskussion sind daher besonders wichtig für die Beurteilung der Eigenständigkeit.

Ein generelles Verbot von KI-Tools im Rahmen der abschließenden Arbeit ist nicht zulässig. Die betreuende Lehrperson begleitet den Arbeitsprozess beratend und unterstützt die Reflexion über einen verantwortungsvollen und nachvollziehbaren Umgang mit KI. 

Empfehlung:
Eine klare Kommunikation über die zulässige Nutzung von KI, die Anforderungen an die Dokumentation sowie die Bedeutung der Eigenständigkeit hilft, Missverständnisse zu vermeiden und fördert einen reflektierten Umgang mit digitalen Werkzeugen.

KI-Tools können den Arbeitsprozess unterstützen, wenn sie reflektiert, zielgerichtet und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Sie dienen nicht als Ersatz für die eigene Leistung, sondern als Impulsgeber. Richtig eingesetzt, helfen sie, neue Perspektiven zu entwickeln, Denkblockaden zu überwinden und den Arbeitsprozess effizienter zu gestalten. 

Mögliche Einsatzbereiche

Themenfindung bzw. -eingrenzung
KI-Tools können Denkanstöße geben, neue Perspektiven eröffnen, Fragestellungen vorschlagen oder unterschiedliche Zugänge zu einem Thema aufzeigen.

Beispiele: 

  • Ein KI-Tool schlägt bei der Suche nach einem Thema zur Nachhaltigkeit Perspektiven wie Plastik im Alltag, Kreislaufwirtschaft oder Mode und Umwelt vor.
  • Das Thema Identität in der Kunst wird durch den Input von KI eingegrenzt auf Selbstporträt im Stil der Pop-Art unter Verwendung von Recyclingmaterialien.


Ideengenerierung
KI-Tools können bei der Entwicklung und Ausarbeitung neuer Ideen unterstützen, z.B. durch das Aufzeigen thematischer Verbindungen oder kreativer Ansätze.

Beispiele: 

  • Für eine literarische Analyse schlägt die KI einen Vergleich von Außenseiterfiguren in Werther und Tschick vor.
  • Für die Erarbeitung eines Bühnenbilds unterstützt KI durch Moodboards, die als Inspirationsquelle dienen.


Strukturierung und Planung
KI-Tools können beim Aufbau der Arbeit unterstützen, z.B. durch Vorschläge zur Gliederung, zur logischen Reihenfolge von Inhalten oder zur Visualisierung von Arbeitsschritten.

Beispiele: 

  • Für eine Arbeit zum Thema Digitale Lebenswelten schlägt ein KI-Tool folgende Struktur vor: Begriffsdefinition, historische Einordnung, aktuelle Entwicklungen, Umfrageauswertung, abschließende Reflexion.
  • Für ein Videovorhaben zum Thema Sanftes Training für Menschen mit Knieproblemen entwickelt eine KI dieses Grobkonzept: Intro, Aufwärmen, Hauptteil (Kräftigungs- und Gleichgewichtsübungen), Cool-down.


Sprachliche Gestaltung
KI-Tools können bei der stilistischen Überarbeitung, der sprachlichen Präzisierung oder der Übersetzung von Textpassagen helfen. Auch Funktionen wie die Rechtschreib- oder Grammatikprüfung in Textverarbeitungsprogrammen oder Online-Tools basieren häufig auf KI.

Beispiele:

  • Eine integrierte KI-Rechtschreibprüfung erkennt Fehler und schlägt Korrekturen vor.
  • KI unterstützt bei der Erstellung von Shownotes für einen Podcast.

Wichtig:
Die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema bzw. dem gestalterischen oder künstlerischen Vorhaben bleibt zentral. Neben einer nachvollziehbaren Dokumentation der verwendeten KI-Tools müssen KI-generierte Inhalte jedenfalls kritisch geprüft und reflektiert werden. 

Der Einsatz von KI-Tools kann den Arbeitsprozess sinnvoll unterstützen, birgt jedoch auch Risiken. 

Inhaltliche Risiken

  • Halluzinationen: KI-Output kann Inhalte enthalten, die zwar plausibel wirken, aber faktisch falsch, erfunden oder irreführend sind.
  • Bias: KI-generierte Inhalte können bestimmte Sichtweisen bevorzugen oder diskriminierende Stereotypisierungen verstärken. Solche „Verzerrungen“ entstehen durch einseitige oder unzureichende Trainingsdaten.
  • Veraltete Informationen: Einige KI-Tools haben keinen Zugriff auf aktuelle Informationen und basieren auf Trainingsdaten, die nicht dem neuesten Erkenntnisstand entsprechen.
  • Unklare Quellenlage: Die Herkunft KI-generierter Informationen ist oft nicht nachvollziehbar. Quellenangaben können fehlen oder fehlerhaft sein.
  • Fehlerhafte Zitate: Wörtliche Zitate können aufgrund der mathematischen Verfahren und der damit verbundenen Vorhersage-Algorithmen generativer KI-Tools ungenau oder falsch wiedergegeben werden.

Rechtliche und ethische Risiken

  • Datenschutz: Die Eingabe personenbezogener oder sensibler Daten in Prompts kann zu unkontrollierter Verarbeitung oder Speicherung führen.
  • Urheber- und Lizenzrecht: KI-generierte Inhalte können auf urheberrechtlich geschütztem Material basieren. Ihre unerlaubte Nutzung – insbesondere bei Veröffentlichung – kann rechtliche Konsequenzen haben.
  • Verantwortung für Inhalte: Wer KI-generierte Inhalte übernimmt, trägt die volle Verantwortung für deren Richtigkeit, Verständlichkeit und ethische Vertretbarkeit. Die Verantwortung liegt bei der Verfasserin bzw. dem Verfasser, nicht beim KI-System.

Pädagogische Risiken

  • Kompetenzverlust (Deskilling) und Lernvermeidung (Skill Skipping): Eine unreflektierte Nutzung von KI kann dazu führen, dass zentrale Kompetenzen, wie wissenschaftliches Denken, Argumentieren und sprachliche Gestaltung, nicht ausreichend entwickelt werden. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn KI nicht als Hilfsmittel, sondern als Ersatz für eigene Leistungen verwendet wird.

Empfehlung:
Die Lehrperson sollte den KI-Einsatz im Rahmen der Betreuung regelmäßig thematisieren und gemeinsam mit der Schülerin bzw. dem Schüler reflektieren. Dies fördert die kritische Medienkompetenz und unterstützt die Entwicklung des Verständnisses für verantwortungsvolle wissenschaftliche Praxis.

Ja, KI-Tools dürfen zur Unterstützung bei der Literaturrecherche verwendet werden, insbesondere in folgenden Bereichen:

Identifizierung geeigneter Suchbegriffe
KI-Tools können bei der Formulierung und Übersetzung von Suchbegriffen bzw. Synonymen helfen. 

Analytische Recherche
KI-Tools können dabei helfen, Forschungsfragen analysieren und passende wissenschaftliche Literatur vorschlagen. 

Visualisierung von Zusammenhängen
KI-Tools können Beziehungen zwischen Publikationen (z.B. in Form eines Zitationsnetzwerks) grafisch darstellen und dabei helfen, zentrale Werke sowie Autorinnen und Autoren zu identifizieren. Außerdem können sie Ähnlichkeiten, Gegensätze oder widersprüchliche Argumentationslinien sichtbar machen und so die kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen unterstützen.

Wichtig:
KI kann den Rechercheprozess deutlich beschleunigen, ersetzt jedoch nicht das eigene kritische Denken. Die Bewertung der Qualität, Relevanz und Vertrauenswürdigkeit von Quellen bleibt Aufgabe der Schülerin bzw. des Schülers. Bibliothekskataloge und wissenschaftliche Datenbanken sollten ergänzend genutzt werden, da sie oft Zugang zu Volltexten, älteren Publikationen und spezialisierten Sammlungen bieten. Zudem können KI-Algorithmen bestimmte Arten von Literatur bevorzugen oder ausschließen. Eine bewusste Diversifikation der Recherchequellen ist daher empfehlenswert. 

Der Einsatz von KI-Tools ist durch die Schülerin bzw. den Schüler immer dann im Begleitprotokoll bzw. optional ergänzend dazu im Hilfsmittelverzeichnis zu dokumentieren, wenn KI-generierte Inhalte in die Arbeit einfließen oder weiterverarbeitet werden – unabhängig davon, ob es sich um eine forschende, gestalterische oder künstlerische abschließende Arbeit handelt. Dies gilt auch für die Nutzung von KI-Tools zu Beginn des Arbeitsprozesses, z.B. bei der Themenfindung, der Formulierung geeigneter Leitfragen oder der Entwicklung eines gestalterischen bzw. künstlerischen Konzepts. 

Rechtlicher Hinweis:
Die Dokumentation des KI-Einsatzes im Begleitprotokoll ist gemäß §9 Abs. 2 der Prüfungsordnung verpflichtend. 
Wird der Einsatz von KI-Tools im Zuge der Betreuung thematisiert, ist dies (gemäß §9 Abs. 3 der Prüfungsordnung) durch die betreuende Lehrperson im Betreuungsprotokoll festzuhalten.

Jede Nutzung von KI-Tools, die Inhalte für die Arbeit liefert oder den Arbeitsprozess beeinflusst, muss klar und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentation erfolgt im Begleitprotokoll und ggf. im Hilfsmittelverzeichnis. 

Hinweis:
Die Dokumentation ist nicht zu verwechseln mit der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (siehe FAQ 4.2).

Ein Hilfsmittelverzeichnis ist ein zusätzliches Verzeichnis der schriftlichen Arbeit bzw. der Dokumentation des Entstehungsprozesses und folgt auf das Literatur- und Quellenverzeichnis (ggf. Abbildungsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis). Es empfiehlt sich insbesondere dann, wenn digitale Tools verwendet werden. Darin werden die eingesetzten (digitalen) technischen Hilfsmittel/Tools (ggf. inkl. URL), ihr jeweiliger Einsatzbereich und der jeweilige Zweck der Verwendung dokumentiert. Bei generativen KI-Tools können ergänzend dazu relevante Prompts - evtl. durch entsprechende Verlinkungen - angeführt werden.

Im Unterschied zum Hilfsmittelverzeichnis ist das Begleitprotokoll ein verpflichtender Bestandteil der abschließenden Arbeit. Das Begleitprotokoll wird von der Schülerin bzw. dem Schüler geführt und dokumentiert den gesamten Arbeits- bzw. Entstehungsprozess. Das Hilfsmittelverzeichnis konzentriert sich hingegen ausschließlich auf die eingesetzten Hilfsmittel und deren konkrete Verwendung. 

Hinweis:
Neben KI-Tools können im Hilfsmittelverzeichnis u.a. auch Programme zur Bildbearbeitung (z.B. GIMP), Videoschnittprogramme (z.B. DaVinci Resolve), Audiobearbeitungssoftware (z.B. Audacity) oder Werkzeuge zur Erstellung von 3D-Modellen (z.B. Tinkercad) oder auch physische Geräte wie 3D-Drucker erfasst werden, sofern sie wesentlich zum Arbeitsprozess beigetragen haben.

Ein Hilfsmittelverzeichnis kann z.B. als tabellarische Übersicht gestaltet werden, die folgende Informationen enthält:

  • Name des verwendeten Tools (inkl. URL)
  • Einsatzbereich
  • Zweck der Verwendung
  • ggf. Angabe relevanter Prompts (keine Prompt-Historie), d.h. jener Eingaben, die direkt zur Generierung von Inhalten geführt haben, die in die Arbeit übernommen oder (inhaltlich) weiterverarbeitet wurden.

Die Dokumentation des KI-Einsatzes ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern notwendig, um die Eigenständigkeit der Leistung der Schülerin bzw. des Schülers nachvollziehbar zu machen. Nur wenn ersichtlich ist, wie und in welchem Umfang KI-Tools verwendet wurden, kann die individuelle Leistung der Schülerin bzw. des Schülers angemessen beurteilt werden. 

Darüber hinaus entspricht die Offenlegung des KI-Einsatzes den Transparenzstandards guter wissenschaftlicher Praxis. Sie trägt dazu bei, Methoden, Hilfsmittel und Arbeitsschritte sichtbar zu machen und den Entstehungsprozess der Arbeit nachvollziehbar zu gestalten.

Bei gestalterischen oder künstlerischen Arbeiten ist die Dokumentation des KI-Einsatzes Teil der Reflexion über den kreativen Prozess und die getroffenen Entscheidungen. Sie trägt zur differenzierten Bewertung der Eigenleistung sowie – sofern zutreffend – zur Beurteilung der konzeptionellen Auseinandersetzung mit KI-gestützten Gestaltungsmitteln bei. 

Hinweis:
Die Dokumentation des KI-Einsatzes ist dabei ein konkretes Beispiel für die verpflichtende Dokumentation von verwendeten Hilfsmitteln im Rahmen der abschließenden Arbeit. Sie erfolgt im Begleitprotokoll (siehe FAQ 3.2) und kann durch ein Hilfsmittelverzeichnis ergänzt werden (siehe FAQ 3.3 bzw. FAQ 3.4).

Ja. Wird ein KI-Tool zur sprachlichen Überarbeitung (z.B. als Formulierungshilfe) oder zur Übersetzung von Textpassagen verwendet und fließt der KI-Output in die Arbeit ein oder beeinflusst den Arbeitsprozess inhaltlich, ist dies im Begleitprotokoll bzw. im Hilfsmittelverzeichnis zu dokumentieren.

Dokumentationspflicht besteht z.B. bei:

  • stilistischer Überarbeitung von Textpassagen durch KI-Tools (z.B. DeepL Write, LanguageTool, Grammarly)
  • Übernahme KI-übersetzter Textpassagen
  • Nutzung von KI-Vorschlägen zur Umformulierung, Strukturierung oder Argumentation

Nicht dokumentationspflichtig sind z.B.:

  • Tools ohne generative Funktionen, wie z.B.
    • Rechtschreib- oder Grammatikkorrektoren (z.B. Microsoft Word, Duden-Mentor),
    • (Online-)Wörterbücher (z.B. PONS, Leo),
    • einfache Übersetzungstools ohne Textoptimierung (z.B. DeepL Translate Basisversion).
  • Die bloße Nutzung von KI-Tools zur reinen Informationserschließung (z.B. Verständnis fremdsprachiger Texte, sofern keine Inhalte direkt übernommen werden.

Hinweis für gestalterische oder künstlerische Arbeiten:
Auch sprachliche Hilfestellungen bei der Erstellung von Begleittexten, Konzeptbeschreibungen oder Präsentationen sind zu dokumentieren, wenn KI-Tools dabei inhaltlich unterstützend eingesetzt werden.

Wichtig:
Übersetzte oder überarbeitete Inhalte müssen jedenfalls kritisch geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Verantwortung für Inhalt, Verständlichkeit und fachliche Richtigkeit liegt bei der Schülerin bzw. dem Schüler (siehe FAQ 3.10). 

Ja, auch bei der Nutzung von KI-Tools zur Ideenfindung oder Strukturierung muss der Einsatz nachvollziehbar dokumentiert werden (siehe FAQ 3.2). 

Die Angabe von relevanten Prompts im Anhang der schriftlichen Arbeit bzw. der Dokumentation des Entstehungsprozesses wird empfohlen, wenn 

  • generative KI-Tools maßgeblich zur Erstellung von Inhalten beigetragen haben.
  • die Angabe für die Nachvollziehbarkeit des Arbeitsprozesses wichtig ist.
  • ein KI-generierter Inhalt selbst Gegenstand der Analyse ist (z.B. bei einer Untersuchung von KI-Outputs).

Hinweis
Relevante Prompts sind Eingaben, die direkt zur Generierung von Inhalten geführt haben, die in die Arbeit übernommen oder weiterverarbeitet wurden. Die vollständige Prompt-Historie ist nicht erforderlich.

Wenn die Prüfungskommission zur Ansicht kommt, dass etwaige KI-Anwendungen bewusst nicht offengelegt wurden, gilt die Arbeit als vorgetäuschte Leistung und wird nicht beurteilt. Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss das Prüfungsgebiet „Abschließende Arbeit“ wiederholen und ein neues Thema einreichen. 

Im Falle der Nichtbeurteilung oder der negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes „Abschließende Arbeit“ durch die Prüfungskommission hat gemäß Prüfungsordnung § 8 Abs. 3 eine neue Themenfestlegung gemäß Prüfungsordnung § 8 Abs. 1 zu erfolgen. Die Schulleitung hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen ab Vorlage zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen. 

Hinweis
Nach Abschluss der letzten Schulstufe ist keine Betreuung mehr vorgesehen.

Die Verantwortung für die Inhalte – insbesondere hinsichtlich Richtigkeit, Verständlichkeit, ethischer Vertretbarkeit und Urheberrecht – liegt vollständig bei der Verfasserin bzw. dem Verfasser. Dies schließt die Prüfung, Auswahl und Weiterverarbeitung von KI-generierten Inhalten ein. 

Die betreuende Lehrperson begleitet den Arbeitsprozess beratend, sie trägt aber keinerlei inhaltliche oder rechtliche Verantwortung.

Das Betreuungsprotokoll dokumentiert die Begleitung der abschließenden Arbeit durch die betreuende Lehrperson. Wird der Einsatz von KI-Tools (z.B. Auswahl geeigneter Tools, Reflexion über Chancen und Risiken) im Rahmen der Betreuung thematisiert, ist dies im Betreuungsprotokoll festzuhalten.

Empfehlung:
Betreuende Lehrpersonen sollten den KI-Einsatz regelmäßig thematisieren und entsprechend dokumentieren, insbesondere wenn eine intensive Auseinandersetzung mit KI-gestützten Arbeitsweisen erfolgt.

Generative Sprachmodelle (z.B. ChatGPT) gelten in wissenschaftlichen Arbeiten nicht als zitierfähige Quellen, da sie keine überprüfbaren, originären Informationen bereitstellen. Ihre Antworten basieren auf der statistischen Verarbeitung großer Textmengen und werden probabilistisch generiert. Aus diesem Grund können sie bei wiederholter Eingabe desselben Prompts unterschiedliche, jedoch inhaltlich kohärente und thematisch vergleichbare Ergebnisse erzeugen. Diese Variabilität macht es unmöglich, Inhalte verlässlich zu belegen oder später exakt zu reproduzieren – ein zentrales Kriterium für wissenschaftliche Zitation.  Zudem ist die Herkunft der im Modell enthaltenen Daten nicht transparent nachvollziehbar, sodass weder überprüfbar ist, aus welchen Primär- oder Sekundärquellen die Informationen stammen, noch ob diese wissenschaftlichen Qualitätsstandards genügen. Sprachmodelle können daher als Hilfsmittel zur Formulierung, Ideenfindung oder Strukturierung von Texten dienen, ersetzen jedoch keine wissenschaftlich belastbaren und nachprüfbaren Quellen.

Zur Sicherstellung der Transparenz müssen Inhalte, die mithilfe von KI-Tools erstellt und in die Arbeit integriert wurden, ähnlich wie Zitate gekennzeichnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Inhalte unverändert übernommen oder nachträglich bearbeitet wurden. Prompts, die maßgeblich zur Generierung von Inhalten beigetragen haben, werden im Anhang der Arbeit dokumentiert (siehe FAQ 3.8).

Kennzeichnung im Text
Die Kennzeichnung erfolgt direkt im Fließtext oder als Fußnote durch Angabe des verwendeten Tools und des Nutzungsdatums.

Beispiel: 
Microsoft Copilot, 12.11.2025

Programmbasierte KI-Nutzung
Bei programmbasierter KI-Nutzung (z.B. Code-Generierung) ist die Kennzeichnung erforderlich, wenn die KI inhaltlich relevante Ergebnisse liefert.

Beispiel: 
GitHub, home-automation-addon-pi, 03.10.2025
[Prompt im Anhang: „Write a Python function that sorts a list of smart home device names alphabetically. The function should ignore case sensitivity and return the sorted list. This could be used to display devices in a user-friendly order in the Raspberry Pi-based home automation dashboard.“] 

Medieninhalte (Abbildungen, Diagramme, Grafiken, Tabellen etc.)
Die Kennzeichnung erfolgt in der Beschriftung durch Titel, Angabe des verwendeten Tools, Erstellungsdatum.

Beispiel: 
Abbildung 1: Futuristic city skyline at dusk, erstellt mit DALL-E, 24.07.2025
[Prompt im Anhang: „Eine futuristische Skyline einer Megastadt bei Sonnenuntergang, mit leuchtenden Neonlichtern, schwebenden Fahrzeugen, hoch aufragenden Wolkenkratzern mit Glasfassaden, fliegenden Drohnen, schimmernden Hologrammen und einem violett-orangenen Himmel im Hintergrund. Die Stadt wirkt lebendig, technologisch fortgeschritten und voller Bewegung.“]

Audio- bzw. Videoproduktionen
Bei Audio- bzw. Videoinhalten, die mithilfe von KI-Tools erstellt wurden, erfolgt die Kennzeichnung im Abspann bzw. in den Shownotes durch: Titel des Inhalts, verwendetes Tool, Erstellungsdatum.

Beispiel: 
Musikintro: Calming Piano Vibes, erstellt mit Suno, 19.05.2025
[Prompt: „Ein beruhigendes Piano-Intro mit sanften, fließenden Melodien, ruhigem Tempo und warmer Atmosphäre. Ideal für Entspannung, Meditation oder als stimmungsvolle Einleitung zu einem Podcast oder Video. Die Musik soll Gelassenheit und inneren Frieden ausstrahlen, mit weichen Akkorden und einem natürlichen Klangbild. Dauer: 15 Sekunden“]


Hinweis zum Urheberrecht:

KI-generierte Inhalte können auf urheberrechtlich geschütztem Material beruhen. Ihre unerlaubte Nutzung – insbesondere bei Veröffentlichung – kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es liegt in der Verantwortung der Verfasserin bzw. des Verfassers, die Lizenzlage zu prüfen und sicherzustellen, dass verwendete Inhalte rechtlich zulässig sind. 
Auch bei KI-generierten Inhalten dürfen keine Logos, Marken oder urheberrechtlich geschützte Elemente (z.B. das NIKE-Logo) ohne Genehmigung verwendet werden (siehe FAQ 1.3).

Nein. KI-Tools gelten nicht als zitierfähige Quellen im klassischen Sinn und werden daher nicht im Literaturverzeichnis angeführt. Für die übersichtliche Auflistung der verwendeten KI-Tools wird ein Hilfsmittelverzeichnis empfohlen (siehe FAQ 3.3 bzw. FAQ 3.4). 

Nein. KI-Tools dürfen nicht als Autorin bzw. Autor genannt werden. Autorenschaft setzt menschliche Urheberschaft, Verantwortung und die Fähigkeit zur kritischen Reflexion, Zustimmung zur Veröffentlichung und zur Beantwortung von Rückfragen voraus. Diese Anforderungen können von KI-Tools nicht erfüllt werden.

Der Einsatz von KI ist zulässig, sofern die Grundprinzipien der Eigenständigkeit, Transparenz und Reflexion eingehalten werden. Die Nutzung von KI führt daher nicht zu einer Abwertung der Leistung, wenn

  • der Einsatz nachvollziehbar dokumentiert ist,
  • die KI-Nutzung kritisch reflektiert wurde,
  • die generierten Inhalte weiterverarbeitet und in eine eigenständige Leistung eingebettet wurden.

Eine Arbeit, die zu einem Großteil oder ausschließlich aus unverändert übernommenen KI-Inhalten besteht, erfüllt diese Anforderungen nicht und kann nicht als eigenständige Leistung gewertet werden.

Präsentation und Diskussion sind beurteilungsrelevante Bestandteile des Prüfungsgebiets „Abschließende Arbeit“. Sie bieten Einblick in die Zielsetzung, die angewandten Arbeitsweisen und Methoden sowie die zentralen Ergebnisse und Erkenntnisse. 

Im Mittelpunkt steht die reflektierte Vermittlung der Arbeitsergebnisse – unabhängig davon, ob es sich um eine schriftliche, gestalterische oder künstlerische Arbeit handelt. Dabei wird insbesondere überprüft, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat die Inhalte verstanden und eigenständig verarbeitet hat, und ob der Einsatz von KI-Tools sowie die Überprüfung und Weiterverarbeitung von KI-generierten Inhalten nachvollziehbar dargelegt werden kann.

Die Präsentation bietet Raum, die eigene Herangehensweise zu erläutern (z.B. bei der Themenwahl, Recherche oder kreativen Gestaltung). 

In der Diskussion können von der Prüfungskommission Rückfragen zur Auswahl und Bewertung von Quellen, zu inhaltlichen Zusammenhängen und Argumentationslinien sowie zum Einsatz von KI-Tools und deren Einfluss auf die Arbeit gestellt werden.

Die Kandidatin bzw. der Kandidat soll dabei

  • einen schlüssigen Einblick in den Arbeits- bzw. Entstehungsprozess geben,
  • die wesentlichen Ergebnisse plausibel und verständlich darstellen,
  • die eigene Rolle im Umgang mit KI reflektieren.

Zur Unterstützung der Reflexion können mitunter folgende Fragen herangezogen werden:

  • Welche Entscheidungen wurden selbst getroffen?
  • Welche wurden durch KI angestoßen oder beeinflusst?
  • Wie wurde der KI-Output kritisch geprüft, weiterverarbeitet und dokumentiert?

Diese Reflexion ist nicht nur für die Beurteilung der Eigenständigkeit relevant, sondern fördert auch die Fähigkeit zur kritischen Nutzung digitaler Werkzeuge in einer zunehmend KI-geprägten Bildungs- und Arbeitswelt.

Zur Überprüfung der Eigenständigkeit können mehrere Faktoren herangezogen werden. 

Dazu zählen insbesondere 

  • die Dokumentation der Arbeitsschritte im Begleitprotokoll,
  • die nachvollziehbare Weiterverarbeitung von KI-Outputs,
  • die Präsentation und die Beantwortung von Fragen in der Diskussion durch die Kandidatin bzw. den Kandidaten.

Ergänzend wird die Arbeit bzw. die Dokumentation des Entstehungsprozesses und ggf. das Ergebnis eines gestalterischen oder künstlerischen Prozesses mit Abgabe über das ABA-Portal einer standardmäßigen Plagiatsüberprüfung unterzogen.

Die Nutzung von KI-Tools steht der Eigenständigkeit nicht grundsätzlich entgegen. Entscheidend ist der reflektierte Umgang mit KI-basierten Hilfsmitteln. Eigenständigkeit bedeutet nicht, dass keine Hilfsmittel verwendet werden dürfen. 

Eigenständigkeit liegt vor, wenn

  • die Schülerin bzw. der Schüler in Absprache mit der betreuenden Lehrperson selbst entscheidet, wann und wie sowie mit welchen KI-Tools gearbeitet wird,
  • der KI-Output kritisch geprüft und weiterverarbeitet wird,
  • KI-generierte Produkte eindeutig gekennzeichnet werden,
  • die Nutzung nachvollziehbar dokumentiert wird,
  • die Arbeit inhaltlich nachvollziehbar ist und in der Präsentation und Diskussion deutlich wird, dass die Inhalte eigenständig erarbeitet und verstanden wurden,
  • bei gestalterischen oder künstlerischen Arbeiten ein reflektierter Umgang mit gestalterischen Mitteln – einschließlich KI – erkennbar ist.

Wichtig:

KI darf unterstützen, aber nicht die eigenständige Leistung der Schülerin bzw. des Schülers ersetzen. Die Verantwortung für Inhalt, Struktur, Gestaltung und Argumentation liegt bei der Schülerin bzw. beim Schüler.